Versorgungsbedingungen für Pflegehilfsmittel

Diese Bedingungen gelten für die Versorgung durch DeinPflegepaket, Marko & Westhues GbR, vertreten durch Elyas Marko und Finn Westhues, Grevener Damm 93, 48282 Emsdetten. Sie beschreiben die kostenfreie Versorgung gesetzlich Versicherter mit bewilligten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Eine private Zahlungspflicht wird durch unsere Antragsformulare nicht begründet.

1. Von Ihrer Anfrage zur Versorgung

Mit Ihrer Anfrage teilen Sie uns Ihren Bedarf und die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben mit. Wir prüfen die Angaben und beraten Sie persönlich zu geeigneten Pflegehilfsmitteln. Die Beratung wird vor dem ersten Kostenübernahmeantrag durchgeführt und dokumentiert. Nach Ihrer Prüfung und den erforderlichen Erklärungen wird der Antrag zur Kostenübernahme eingereicht.

Die laufende Versorgung stimmen wir mit Ihnen ab, sobald die erforderliche Kostenübernahme bestätigt ist. Der bewilligte Umfang und Ihr tatsächlicher Bedarf sind maßgeblich. Eine Auswahl im Konfigurator, ein fehlgeschlagener Antrag oder eine Ablehnung führt nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Privatbestellung.

2. Umfang und Kosten

Für benötigte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei erfüllten Voraussetzungen monatlich bis zu 42 Euro von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden. Der Betrag ist eine Obergrenze und keine monatliche Geldzahlung. Eine Mindestabnahmemenge oder die vollständige Ausschöpfung des Betrags ist nicht erforderlich.

Für die bewilligte Versorgung im vorgesehenen Umfang berechnen wir Ihnen keine Zuzahlung und keine gesonderten Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Auch für die Antragsbearbeitung, einen nicht abgeschlossenen oder abgelehnten Antrag sowie dessen Rücknahme verlangen wir keine Antrags- oder Stornogebühr.

3. Auswahl und Änderungen

Die Zusammenstellung richtet sich nach Ihrem Bedarf und den verfügbaren geeigneten Produkten. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihr Bedarf, Ihre Kontaktdaten, Ihre Versicherung oder Ihre Versorgungssituation ändert. Benötigen Sie vorübergehend keine weitere Lieferung, können Sie mit uns eine Lieferpause abstimmen.

4. Beginn und monatliche Lieferung

Die erste Lieferung erfolgt nach bestätigter Kostenübernahme. Für deren Organisation planen wir betrieblich mit bis zu zwei Wochen; den konkreten Beginn stimmen wir mit Ihnen ab. Eine vertraglich gebotene unverzügliche Lieferung nach Genehmigung wird durch diese Planungsangabe nicht eingeschränkt.

Anschließend liefern wir einmal im Monat, meistens zwischen dem 10. und 18. Kalendertag. Eine frühere Antragstellung begründet keine automatisch angesammelten Lieferungen für vergangene Monate. Wir versorgen Sie entsprechend der Genehmigung und Ihrem aktuellen Bedarf.

5. Laufzeit, Beendigung und Lieferpause

Der Versorgungsauftrag läuft auf unbestimmte Zeit. Sie können ihn jederzeit kostenfrei mit Wirkung für die Zukunft beenden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Teilen Sie uns Ihren Wunsch beispielsweise per E-Mail an info@deinpflegepaket.de mit. Die Beendigung wird mit Zugang Ihrer Erklärung wirksam; unsere Bestätigung ist dafür keine Voraussetzung.

Wir stoppen weitere Lieferungen und bestätigen Ihnen die Beendigung. Eine bereits versandte Lieferung stimmen wir mit Ihnen gesondert ab; daraus entsteht keine automatische Privatbestellung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Wechsel von einem anderen Anbieter

Wenn Sie bereits beliefert werden, benötigen wir den Namen und die Anschrift Ihres bisherigen Anbieters. Auf Ihren gesonderten Auftrag bereiten wir Ihre Kündigung vor. Sie prüfen und unterschreiben die Erklärung. Anschließend übermitteln wir diese in Ihrem Auftrag an den bisherigen Anbieter.

Unser Wechselauftrag ist auf die Übermittlung Ihrer Erklärung und die damit verbundenen organisatorischen Rückfragen beschränkt. Er erlaubt uns nicht, neue kostenpflichtige Verträge für Sie abzuschließen oder Ihre Kündigung inhaltlich ohne Ihre Zustimmung zu verändern. Handelt eine andere Person für Sie, muss sie hierzu berechtigt sein; erforderliche Nachweise sind gesondert zu prüfen.

Der Versorgungsbeginn bei uns hängt vom Ende der bisherigen Versorgung und von der erforderlichen Kostenübernahme ab. Ein Beginn im nächsten Monat kann deshalb nicht in jedem Fall zugesagt werden. Eine doppelte Versorgung soll vermieden werden; das monatliche Verbrauchsbudget wird bei einem Anbieterwechsel nicht zusätzlich gewährt.

7. Private Versicherung und wiederverwendbare Pflegehilfsmittel

Die private Pflegeversicherung kann einen anderen Abrechnungsweg vorsehen. Auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen werden getrennt vom 42-Euro-Verbrauchsbudget beantragt; dabei können gesetzliche Zuzahlungen zu beachten sein. Diese Fälle werden vor einer Lieferung gesondert mit Ihnen geklärt.

Die Anfrage über unsere Formulare begründet auch in diesen Fällen keine Zahlungspflicht. Etwaige Vorleistung, Erstattung und verbleibende Kosten müssen vor einer entsprechenden gesonderten Versorgung eindeutig vereinbart werden. Eine garantierte vollständige Erstattung oder eine pauschale jährliche Menge wird nicht zugesagt.

8. Widerruf und gesetzliche Rechte

Informationen zum Widerruf und ein Musterformular finden Sie unter Widerrufsrecht. Die jederzeitige Beendigung der künftigen Versorgung bleibt daneben möglich. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung, werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

9. Kontakt

Marko & Westhues GbR · Grevener Damm 93 · 48282 Emsdetten
E-Mail: info@deinpflegepaket.de
Telefon: 0176 5888 2451

Nach oben scrollen