Wissen für den Pflegealltag

Pflegehilfsmittel bei Privatversicherung und Beihilfe

Für privat versicherte Personen ist der Rechnungsweg von der Kostenübernahme durch den Kostenträger zu unterscheiden.

Ein älteres Paar sieht sich gemeinsam Unterlagen am Esstisch an.KI-unterstützte Bildbearbeitung

Erstattung vorab klären

Fragen Sie Ihre private Pflegeversicherung nach den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und der Erstattung. Bei Beihilfe klären Sie zusätzlich die zuständige Stelle und deren Verfahren. Eine pauschale Erstattungszusage ist damit nicht verbunden.

Rechnung bezahlen und selbst einreichen

Bei DeinPflegepaket erhalten Privatversicherte eine Rechnung, begleichen sie und reichen sie selbst zur Erstattung ein. Eine mögliche Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe ersetzt nicht die Zahlung der Rechnung.

Offene Fragen vor dem Antrag besprechen

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Weg für Sie gilt, klären Sie dies vor der Bestellung mit Ihrem Kostenträger und mit uns. Die Kostenfreiheit für Antrag oder Stornierung ist keine pauschale Zusage, dass eine gelieferte Privatversorgung kostenlos bleibt.

Zum Antrag

Was gilt bei privater Pflegeversicherung?

Bei einer privaten Pflegeversicherung kann der Abrechnungsweg von der Versorgung gesetzlich Versicherter abweichen. Eine direkte Abrechnung mit Ihrem Versicherer ist nur möglich, wenn das für Ihren Fall vereinbart werden kann. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung, bezahlen diese zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung zur Erstattung ein.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor der ersten Lieferung. Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer die Rechnung erstattet, entscheidet sich nach Ihrem Versicherungsschutz und der konkreten Bewilligung. Eine Vorleistung ist deshalb nicht mit einer garantierten vollständigen Erstattung gleichzusetzen. Für einen abgelehnten oder nicht abgeschlossenen Antrag berechnen wir keine Antrags- oder Stornogebühr.

Quellen

Nach oben scrollen