DeinPflegepaket

Häufige Fragen zu Ihrem Pflegepaket

Wählen Sie Ihr Anliegen. Die Antworten führen direkt zur passenden Auswahlhilfe oder zum vorhandenen Formular.

Antrag und Anspruch

Wie starte ich meinen Antrag?

Über den Neuantrag wählen Sie Produkte aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Die Checkliste hilft bei der Vorbereitung.

Kann ich mein Paket individuell zusammenstellen?

Ja. Nutzen Sie eine vorhandene Zusammenstellung als Einstieg oder wählen Sie individuell. Maßgeblich ist Ihr Bedarf; eine vollständige Budgetausschöpfung ist nicht erforderlich.

Wer prüft den Anspruch?

Die Pflegekasse beziehungsweise der zuständige Kostenträger prüft die Voraussetzungen. Eine allgemeine Orientierung finden Sie unter Anspruch und Voraussetzungen.

Entstehen bei einer Ablehnung Antrags- oder Stornierungskosten?

Nein. DeinPflegepaket berechnet bei einer Ablehnung keine Antrags- oder Stornierungskosten. Bei einer Ablehnung kontaktieren wir die antragstellende Person.

Produkte und Auswahl

Welches Produkt passt zu meinem Alltag?

Prüfen Sie Bedarf, vorhandenen Vorrat, Größe und Produktkennzeichnung. Unsere Produktübersicht und Auswahlhilfen unterstützen dabei. Es erfolgt keine automatische Verordnung anhand einer Erkrankung.

Ist genau die abgebildete Marke garantiert?

Die vorhandenen Fotos sind Produktbeispiele. Maßgeblich ist die Auswahl im Konfigurator. Wenn Sie eine konkrete Marke benötigen, klären Sie dies vorab mit uns.

Kann ich weniger als den Höchstbetrag auswählen?

Wählen Sie nur, was Sie benötigen. Ein höherer Vorrat allein ist kein Grund, zusätzliche Artikel zu bestellen.

Wo finde ich Herstellerhinweise?

Auf der Verpackung beziehungsweise in der Gebrauchsinformation des konkreten Artikels. Bei fehlenden Unterlagen helfen wir Ihnen über 0176 5888 2451 oder info@deinpflegepaket.de.

Bearbeitung und Lieferung

Wie lange dauern Bearbeitung und erste Lieferung?

Nach unserer bisherigen Erfahrung kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis eine Entscheidung zum Antrag vorliegt. Rückfragen oder ein Anbieterwechsel können zusätzliche Abstimmung erfordern. Das ist eine betriebliche Erfahrungsangabe und keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Für Anträge auf Pflegehilfsmittel sieht § 40 Absatz 7 SGB XI grundsätzlich eine Entscheidung innerhalb von drei Wochen vor, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Bei Verzögerungen gelten besondere Mitteilungspflichten der Pflegekasse. Wenn Ihr Antrag länger offen ist, können Sie uns für eine Statusklärung kontaktieren.

Die erste Lieferung erfolgt nach bestätigter Kostenübernahme. Für deren Organisation planen wir betrieblich mit bis zu zwei Wochen; den konkreten Start stimmen wir mit Ihnen ab. Anschließend liefern wir einmal im Monat, meistens zwischen dem 10. und 18. Kalendertag.

Eine frühere Antragstellung bedeutet nicht, dass sich für vergangene Monate automatisch zusätzliche Pflegepakete ansammeln. Entscheidend sind die genehmigte Versorgung und Ihr aktueller Bedarf.

Wann kommt die regelmäßige Lieferung?

Üblicherweise zwischen dem 10. und 18. des Monats. Das ist ein Lieferfenster und keine Zusage für einen bestimmten Tag.

Was mache ich bei einer fehlenden oder abweichenden Lieferung?

Kontaktieren Sie uns über 0176 5888 2451 oder info@deinpflegepaket.de. Halten Sie die Lieferinformationen bereit und beschreiben Sie kurz, was fehlt oder abweicht.

Bekomme ich automatisch rückwirkend Pflegepakete?

Eine rückwirkende Belieferung wird nicht pauschal zugesagt. Der Beginn der Versorgung wird anhand des Antrags und einer gegebenenfalls bestehenden Versorgung geklärt.

Privatversicherung und Angehörige

Wie läuft es bei privater Versicherung?

Bei einer privaten Pflegeversicherung kann der Abrechnungsweg von der Versorgung gesetzlich Versicherter abweichen. Eine direkte Abrechnung mit Ihrem Versicherer ist nur möglich, wenn das für Ihren Fall vereinbart werden kann. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung, bezahlen diese zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung zur Erstattung ein.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor der ersten Lieferung. Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer die Rechnung erstattet, entscheidet sich nach Ihrem Versicherungsschutz und der konkreten Bewilligung. Eine Vorleistung ist deshalb nicht mit einer garantierten vollständigen Erstattung gleichzusetzen. Für einen abgelehnten oder nicht abgeschlossenen Antrag berechnen wir keine Antrags- oder Stornogebühr.

Kann ich einen Antrag für Angehörige vorbereiten?

Sie können beim Zusammenstellen der Angaben helfen. Wer rechtswirksam unterschreibt und welche Vertretungsnachweise nötig sind, muss zur konkreten Situation passen. Lesen Sie Antrag für Angehörige vorbereiten.

Brauche ich einen Drucker?

Nutzen Sie den vorhandenen Onlineweg oder besprechen Sie die Papierhilfe mit uns. Im Downloadbereich finden Sie die verfügbaren Unterlagen.

Bestehende Versorgung und Service

Wie ändere ich mein Paket oder meine Anschrift?

Nutzen Sie das vorhandene Änderungsformular. Die Serviceübersicht führt Sie auch zu Fragen zur Lieferung und Kündigung.

Wie bereite ich einen Anbieterwechsel vor?

Vermeiden Sie doppelte Versorgung. Halten Sie den bisherigen Anbieter und den letzten Liefermonat bereit. Der Leitfaden zum Anbieterwechsel erklärt den Ablauf.

Wo kann ich eine Kündigung anfragen?

Im vorhandenen Serviceformular können Sie die Kündigungsanfrage auswählen. Bei Fragen helfen wir über 0176 5888 2451 oder info@deinpflegepaket.de.

Zeigt der Servicebereich mein gespeichertes Paket?

Der Servicebereich bündelt Kontakt und bestehende Formulare. Er zeigt keine gespeicherten Kunden-, Paket- oder Antragsdaten an.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Waschbare, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen werden getrennt von den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln beantragt. Ihre Kosten werden daher nicht einfach vom monatlichen 42-Euro-Verbrauchsbudget abgezogen.

Ob und in welcher Menge sie benötigt und übernommen werden, wird individuell geprüft. Eine feste Zahl pro Jahr oder ein automatisches jährliches Zusatzpaket lässt sich daraus nicht ableiten. Für volljährige gesetzlich Versicherte kann bei solchen Pflegehilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, anfallen; eine Befreiung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.

Persönliche Hilfe bei der Auswahl

Sie sind unsicher, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen? Kontaktieren Sie uns unter 0176 5888 2451 oder nutzen Sie unsere Rückrufanfrage. Wir klären mit Ihnen den Bedarf und die passende Zusammenstellung.

Die Informationen auf dieser Website helfen bei der Orientierung. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung zu Ihrer Versorgung.

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