Pflegehilfsmittel-Glossar: Begriffe einfach erklärt
Diese kurzen Erklärungen helfen bei Fragen zum Antrag und zur Versorgung. Über die verlinkten Ratgeber finden Sie den passenden nächsten Schritt.
Pflegehilfsmittel
Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen sollen. Welche Leistung zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom konkreten Hilfsmittel ab.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel, die im häuslichen Pflegealltag regelmäßig aufgebraucht werden. Bei bestehendem Anspruch übernimmt die Pflegekasse geeignete Produkte bis zum gesetzlichen Monatsbetrag.
42-Euro-Budget
Die monatliche Obergrenze für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch beträgt bis zu 42 Euro. Sie richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und ist keine pauschale Geldzahlung. Bei Beihilfeberechtigung gelten abweichende Leistungsanteile.
Pflegepaket oder Pflegebox
Eine Bezeichnung für die zusammengestellten Pflegehilfsmittel eines Anbieters. Der Inhalt sollte zum individuellen Bedarf passen. Der Begriff bezeichnet keine zusätzliche gesetzliche Leistung.
Pflegegrad
Die anerkannte Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Auch bei Pflegegrad 1 kann in der häuslichen Pflege ein Anspruch auf benötigte Pflegehilfsmittel bestehen. Heute wird von Pflegegraden gesprochen, nicht von Pflegestufen.
Pflegekasse
Die zuständige Stelle für Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Beim Antrag auf Pflegehilfsmittel sollte sie von der Krankenkasse und von der privaten Pflegepflichtversicherung unterschieden werden.
Kostenübernahme
Die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers, eine beantragte Versorgung im bewilligten Umfang zu bezahlen. Eine eingereichte Anfrage ist noch kein Beleg für eine erteilte Genehmigung.
Zuzahlungsfrei
Für die bewilligten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im vorgesehenen Umfang fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Für andere Pflegehilfsmittel oder besondere Abrechnungswege können abweichende Regelungen gelten.
Kostenerstattung
Ein Abrechnungsweg, bei dem zunächst selbst beschaffte geeignete Pflegehilfsmittel anhand von Belegen beim Kostenträger eingereicht werden. Die Voraussetzungen sollten vor dem Kauf geklärt werden.
Produktgruppe 54
Die Gruppe der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis. Die Einordnung eines Produkts ersetzt nicht die Prüfung des persönlichen Bedarfs und der vertraglichen Versorgung.
Produktgruppe 51
Eine eigene Gruppe für Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene. Hierzu können wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören. Diese sind vom Monatsbudget der Verbrauchspflegehilfsmittel zu unterscheiden.
Anbieterwechsel
Der Übergang von einem bisherigen Pflegehilfsmittelanbieter zu einem neuen. Der bisherige Lieferbezug, die erforderlichen Erklärungen und der neue Beginn sollten abgestimmt werden.
Kündigungsauftrag
Eine gesonderte Beauftragung, eine Erklärung gegenüber dem bisherigen Anbieter zu übermitteln. Sie sollte eindeutig sein und darf nicht mit dem neuen Pflegehilfsmittelantrag verwechselt werden.
Bedarfsgerechte Versorgung
Eine Auswahl und Menge von Pflegehilfsmitteln, die zur tatsächlichen Pflegesituation passt. Nicht benötigte Produkte müssen nicht allein zur Ausschöpfung eines Budgets bestellt werden.
Einmal-Bettschutzeinlage
Eine saugende Unterlage zur einmaligen Verwendung. Sie ist von waschbaren, mehrfach verwendbaren Bettschutzeinlagen und von körpernah getragenen Inkontinenzprodukten zu unterscheiden.
Pflegegeld
Eine Leistung zur Unterstützung selbst organisierter häuslicher Pflege. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel erfüllen unterschiedliche Zwecke; sie sind nicht dieselbe Leistung.
Privatversicherung und Vorleistung
Privatversicherte erhalten bei DeinPflegepaket eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang die Versicherung erstattet, ist vorab zu klären.
